Hier die ab 2023 wesentlichen Änderungen der Regeln, die Sie auch hier (verlinkt zu DGV Regularien) einsehen können:
Spielausschuss:
Raimund Schröer
Peter Günster
Dr. Ludger Rolinck
Annemarie Deiters,
Spielführer-Team:
Raimund Schröer -Spielführer-
Peter Meinders & Kersten Scharf -Herrennachmittag-
Raimund Schröer -Monatspreis-
Thomas Lembeck & Bernhard Nacke -Tiger-Rabbit-
Peter Günster -Early Bird-
Gerd Wimber & Marcus Koch -Matchplay Trophy-
Peter Günster & Kersten Scharf -Lückertz 9 Golfreisen-
Clubspielleiter:
Malcolm Grant
Dr. Ludger Rolinck
Raimund Schröer
Peter Günster
Platzregeln des Golfclub Münsterland e.V. (2022)
Platzgrenzen und das Aus (Regel 18.2):
Die Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle gekennzeichnet.
Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2):
gelbe und rote Pfähle
Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1):
100 m-, 150 m-, 200m Markierungen (=braune Pfähle mit einem, zwei oder drei weißen Ringen). Erleichterung nach Regel 15.2 „bewegliche Hemmnisse“ ist nicht zulässig.
Boden in Ausbesserung (Regel 16.1)
ist durch blaue Pfähle gekennzeichnet, es muss straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Gänsekot
Nach Wahl der Spieler darf Gänsekot behandelt werden als:
Loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf,
oder Boden in Ausbesserung. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch Gänsekot behindert ist.
Spielverbotszonen
sind durch rote Pfähle mit grünen Kappen markiert. In Spielverbotszonen darf nicht gespielt werden und sie dürfen nicht betreten werden (Regel 2.4). Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, muss der Spieler Erleichterung mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen (Regel 17.1d). Sind rote Linien gesprüht, gelten diese als Grenze der Spielverbotszone.
Liegt ein Ball am Rande einer Spielverbotszone (aber nicht in einer Spielverbotszone), sodass ein Spieler zum Spielen seines Balles die Spielverbotszone betreten müsste, muss er straflos eine Erleichterrung in Anspruch nehmen (Regel 16.1f 2). In Spielverbotszonen ist das Angeln nach Bällen verboten. Sind rote Linien gesprüht, gelten diese als Grenze der Spielverbotszone.
Penalty Area an Bahn 5 (Regel 17.1):
Die wasserseitige Kante der Mauer an der Bahn 5 ist die Begrenzung der Penalty Area. Die Brücken sind unbewegliche Hemmnisse. (Regel 16.1)
Spielfolge (Regel 1.2 Richtlinien für das Verhalten von Spielern)
Bahn 1/10:
Die Spielgruppe auf Bahn 1/10 darf nicht abschlagen, wenn in den Grünbunkern bzw. auf dem Grün der Bahn 9/18 gespielt wird. Auf Bahn 1/10 wird beim Abspielen im Reißverschlussverfahren eingefädelt. D.h. Spieler/Spielergruppen der Bahn 9/18 lassen einem Spieler / einer Spielgruppe den Abschlagvorrang und setzen dann ihr Spiel fort. (Diese Regelung gilt unabhängig von der Stärke der Spielgruppe).
Bahn 9/10:
Während auf dem Grün der Bahn 1/10 geputtet oder unmittelbar am Grünrand gespielt wird, darf nicht abgeschlagen werden.
Falls mit „Besserlegen“ gespielt wird:
Auf einer kurz gemähten Fläche im Gelände liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler die Lage des Balls kennzeichnen. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb einer Schlägerlänge von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch hingelegt werden. Der so hingelegte Ball ist dann im Spiel.
Gilt nicht für einen Ball in einer Penalty Area, einem Bunker oder auf dem Grün! Auf dem Grün ist das Besserlegen nicht erlaubt.
Versäumt es der Spieler, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen oder bewegt er den Ball auf andere Art und Weise und rollt ihn z. B. mit dem Schläger, so zieht er sich einen Strafschlag zu (Regel 14.1a).
Bei Verstoß gegen die Platzregeln:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Strafschläge
Hinweise:
Missachtung der Platzsperre: Platzverbot für 14 Tage