DGV-Regularien & Platzregeln

Hier die ab 2023 wesentlichen Änderungen der Regeln, die Sie auch hier (verlinkt zu DGV Regularien) einsehen können sowie die aktuelle Spielordnung (2024)

Spielausschuss:
Raimund Schröer
Peter Günster
Dr. Ludger Rolinck
Annemarie Deiters,

Spielführer-Team:
Raimund Schröer -Spielführer-
Peter Meinders & Kersten Scharf -Herrennachmittag-
Raimund Schröer -Monatspreis-
Thomas Lembeck & Bernhard Nacke -Tiger-Rabbit-
Peter Günster -Early Bird-
Gerd Wimber & Marcus Koch -Matchplay Trophy-
Peter Günster & Kersten Scharf -Lückertz 9 Golfreisen-

Clubspielleiter:
Malcolm Grant
Dr. Ludger Rolinck
Raimund Schröer
Peter Günster

Platzregeln des Golfclub Münsterland e.V. (2022)

Platzgrenzen und das Aus (Regel 18.2):
Die Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle gekennzeichnet.

Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2):
gelbe und rote Pfähle

Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1):
100 m-, 150 m-, 200m Markierungen (=braune Pfähle mit einem, zwei oder drei weißen Ringen). Erleichterung nach Regel 15.2 “bewegliche Hemmnisse” ist nicht zulässig.

Boden in Ausbesserung (Regel 16.1)
ist durch blaue Pfähle gekennzeichnet, es muss straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Gänsekot
Nach Wahl der Spieler darf Gänsekot behandelt werden als:

Loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf,
oder Boden in Ausbesserung. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch Gänsekot behindert ist.

Spielverbotszonen
sind durch rote Pfähle mit grünen Kappen markiert. In Spielverbotszonen darf nicht gespielt werden und sie dürfen nicht betreten werden (Regel 2.4). Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, muss der Spieler Erleichterung mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen (Regel 17.1d). Sind rote Linien gesprüht, gelten diese als Grenze der Spielverbotszone.
Liegt ein Ball am Rande einer Spielverbotszone (aber nicht in einer Spielverbotszone), sodass ein Spieler zum Spielen seines Balles die Spielverbotszone betreten müsste, muss er straflos eine Erleichterrung in Anspruch nehmen (Regel 16.1f 2). In Spielverbotszonen ist das Angeln nach Bällen verboten. Sind rote Linien gesprüht, gelten diese als Grenze der Spielverbotszone.

Penalty Area an Bahn 5 (Regel 17.1):
Die wasserseitige Kante der Mauer an der Bahn 5 ist die Begrenzung der Penalty Area. Die Brücken sind unbewegliche Hemmnisse. (Regel 16.1)

Spielfolge (Regel 1.2 Richtlinien für das Verhalten von Spielern)
Bahn 1/10:
Die Spielgruppe auf Bahn 1/10 darf nicht abschlagen, wenn in den Grünbunkern bzw. auf dem Grün der Bahn 9/18 gespielt wird. Auf Bahn 1/10 wird beim Abspielen im Reißverschlussverfahren eingefädelt. D.h. Spieler/Spielergruppen der Bahn 9/18 lassen einem Spieler / einer Spielgruppe den Abschlagvorrang und setzen dann ihr Spiel fort. (Diese Regelung gilt unabhängig von der Stärke der Spielgruppe).
Bahn 9/10:
Während auf dem Grün der Bahn 1/10 geputtet oder unmittelbar am Grünrand gespielt wird, darf nicht abgeschlagen werden.

Falls mit „Besserlegen“ gespielt wird:
Auf einer kurz gemähten Fläche im Gelände liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler die Lage des Balls kennzeichnen. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb einer Schlägerlänge von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch hingelegt werden. Der so hingelegte Ball ist dann im Spiel.

Gilt nicht für einen Ball in einer Penalty Area, einem Bunker oder auf dem Grün! Auf dem Grün ist das Besserlegen nicht erlaubt.

Versäumt es der Spieler, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen oder bewegt er den Ball auf andere Art und Weise und rollt ihn z. B. mit dem Schläger, so zieht er sich einen Strafschlag zu (Regel 14.1a).

Bei Verstoß gegen die Platzregeln:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Strafschläge

Hinweise:
Missachtung der Platzsperre: Platzverbot für 14 Tage


Spielordnung des Golfclubs Münsterland e.V.

Für das Golfspiel auf unserer Anlage gelten grundsätzlich die Wettspielordnung, die Vorgabebestimmungen und die Regeln des Deutschen Golfverbandes (DGV) sowie die Spielordnung und die Platzregeln des Golfclubs Münsterland.

(Für die bessere Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet die selbstverständlich alle Golferinnen einschließt).

Alle Spieler sollen die Möglichkeit haben, entsprechend ihrer Spielstärke „ihr“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass schwächere Spieler erkennen und akzeptieren müssen, dass bessere Spieler ggf. eine zügigere Runde spielen können und möchten.

Umgekehrt müssen bessere Spieler akzeptieren, dass schwächere Spieler nicht so schnell spielen können, wie sie selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, erfordern daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:

1. Spielberechtigung

Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz und den Übungsanlagen, setzt die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub voraus. Die Mitgliedschaft ist auf Verlangen durch die Vorlage des Clubausweises nachzuweisen.

Ohne vorherige Begleichung des Greenfees haben Gäste kein Spielrecht. Mitglieder müssen ihr Bagtag, Gastspieler ihr Greenfeeticket deutlich sichtbar an ihrer Golftasche anbringen. Beim Spiel außerhalb der Bedingungen des Spielrechts oder beim Spiel ohne gültiges Greenfeeticket ist ein erhöhtes Greenfee von 100 Euro zu zahlen. Zusätzlich kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Gruppen ab 9 Personen können nur nach Voranmeldung spielen und müssen eine Startzeit reservieren.

2. Privatwettspiele und Gruppen

Alle im Sekretariat angemeldeten Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten

Startzeiten mit allen Teilnehmern abzuspielen. Für diese wird ein Zeitblock belegt, der einen störungsfreien Spielverlauf gewährleistet.

3. Platzsperre

An Wettspieltagen ist der Platz gemäß den bekannt gegebenen Sperrzeiten vor und während des Wettspiels für nicht am Wettspiel beteiligte Golfer gesperrt. Sperrzeiten werden in geeigneter Form und ggfls. im Internet veröffentlicht.

Ist der Platz aus technischen oder wetterbedingten Gründen gesperrt oder nur teilweise bespielbar, ist jegliches Spielen auf den gesperrten Teilen des Platzes untersagt.

4. Platzrecht

Am ersten Abschlag darf eine Spielgruppe erst dann den Abschlag betreten und abschlagen, wenn die voraus spielende Spielgruppe das Grün erreicht hat. Grundsätzlich gilt: ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten, wenn die voraus spielende Spielgruppe eindeutig außer Reichweite ist.

Mehr als 5 Spieler in einer Spielgruppe sind nicht erlaubt.

An Wochenenden und Feiertagen sollte nur in 4er oder 3er Spielgruppen gespielt werden.

Mehrere Spieler dürfen nicht aus einem Bag spielen. Jeder Spieler auf dem Platz muss ein Bag mit sich führen, an dem die Mitgliedsplakette oder das Greenfee-Ticket gut sichtbar angebracht ist.

5. Registrierte Privatrunden

Vorgabewirksame “Registrierte Privatrunden” (RPR) können, nach Voranmeldung im Golfsekretariat und Bezahlung eine Bearbeitungsgebühr, über 9 oder 18 Löcher gespielt werden und führen zu einem handicaprelevantem Ergebnis. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (2.1b) und den Platzregeln des Golf Clubs Münsterland.

Der Zähler eines Spielers muss ein HCP-Index von 54 oder besser vorweisen.

Die Zählkarte ist nach der Registrierten Privatrunde unverzüglich im Sekretariat (alternativ im Briefkasten) einzureichen.

Eine vorgabenwirksame Privatrunde hat kein Vorrecht auf dem Golfplatz (siehe Punkt 4 Platzrecht).

6. Zügiges Golfspielen / Durchspielen

Um allen Golfspielern auf der Runde ein ungehindertes Spiel zu ermöglichen, ist zügiges Spielen erforderlich. Die Richtzeit für 4er Spielgruppen beträgt 4,5 Stunden.

Das Spielen mit mehreren Bällen ist zu unterlassen.

Folgt eine Spielgruppe einer anderen in kurzem Abstand, so hat die vordere Spielgruppe die nachfolgende durchspielen zu lassen, falls

a) die hintere Spielgruppe sichtlich schneller spielt und

b) die vordere den Anschluss nach vorne von mehr als eine Spielbahnlänge (Par 4) verloren hat,

c) oder nach eigenem Ermessen auf freiwilliger Basis.

Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.

7. Einspielen am Abschlag 1

Eine ordnungsgemäße Golfrunde beginnt grundsätzlich am Abschlag 1 und endet auf dem 9. bzw. 18. Grün. Dies gilt grundsätzlich auch bei der Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielunterbrechung. Abweichend hoervon wird bei Unterbrechung eines Turniers oder in vergleichbaren Situationen das Spiel an der Stelle fortgesetzt, an der die Unterbrechung begann.

8. Trolleys / Golfcarts

Trolleys dürfen nicht näher als drei Meter am Grünrand (in Richtung des nächsten Abschlags) abgestellt bzw. vorbeigezogen werden, für Golfcarts gilt ein Mindestabstand von fünf Meter.

Bei ungünstigem Wetter behält sich der Golfclub vor, Trolleys und/oder Carts nicht zuzulassen.

9. Platzpflege

Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und fest anzudrücken. Spuren in Bunkern sind

sorgfältig zu beseitigen und die Rechen sind in den Bunker zurückzulegen.

Auf dem Grün verursachte Pitchmarken müssen ausgebessert werden. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitch-Gabel (griffbereit)auf der Runde mitzuführen und damit die Pitchmarken auszubessern.

E-Cars und Caddiewagen (Trolleys) dürfen nicht über Vorgrüns oder zwischen Grün und Bunker oder über die Abschläge gefahren/gezogen werden.

Platz- und Mäharbeiten haben grundsätzlich Vorrang. Auf die Sicherheit des Platzpflegeteams ist zu achten.

10. Abfall

Es ist selbstverständlich, dass Papier, Verpackungsmüll oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden.

Raucher müssen Asche und Kippen in eigenen Aschenbechern entsorgen. Bei Trockenheit kann ein allgemeines Rauchverbot wegen Waldbrandgefahr ausgesprochen werden.

11. Probeschläge/Probeschwünge

Probeschläge auf den Abschlägen, insbesondere in Richtung anderer Spieler, sind zu unterlassen.

Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden.

12. Driving Range

Die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme und Schonung des Platzes aus der Golfetikette gelten auch auf der Driving Range.

Das Einsammeln von Driving Range-Bällen wird als Diebstahl verfolgt.

Nur auf dem Puttinggrün dürfen eigene Bälle verwendet werden. Auch ein Bunkern von Driving Range-Bällen ist untersagt. Die Benutzung von Driving Range-Bällen außerhalb des Übungsgeländes ist verboten.

Auf dem Puttinggrün am Abschlag 1 dürfen nur Putts und flache Annäherungsschläge geübt werden.

13. Landschaftsschutzzonen

Zur Schonung der Spielverbotszonen und der darin wachsenden seltenen, ( mit grünen Kappen)

geschützten Pflanzen dürfen die durch weiße, gelbe, rote oder blaue Pfähle mit grünem Top markierten Flächen auf keinen Fall betreten werden.

14. Sicherheitsmaßnahmen

Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung der Eltern oder von denen damit beauftragten Aufsichtspersonen auf dem Golfplatz bzw. den Übungsanlagen aufhalten. Die

Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit der Kinder und die Einhaltung der Etikette verantwortlich. Kinderwagen sind auf dem Golfplatz und den Übungsanlagen grundsätzlich verboten.

Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz grundsätzlich verboten.

16. Bekleidung

Auf der Golfanlage ist auf angemessene Bekleidung zu achten. Nicht erlaubt ist z. B. das Tragen von (kragenlosen) T-Shirts, Shirts mit Spaghettiträgern, Jeans und Jogginganzügen.

17. Platzaufsicht

Den Anordnungen der jeweiligen Spielleitung, der Golflehrer, Greenkeeper sowie der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.

18. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen, Haftung

Die Benutzung der gesamten Anlage und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die dem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen.

19. Verstöße gegen die Spielordnung

Der Golf Club Münsterland behält sich vor, Golfspieler, welche die allgemeine Spielordnung missachten, je nach Schwere der Zuwiderhandlung eine Platzsperre von einer Woche bis zu einem halben Jahr ausgesprochen oder, in besonders schweren Fällen, ein Hausverbot auszusprechen. Über entsprechende Sanktionen entscheidet der Vorstand.

Golfclub Münsterland e.V.

Der Vorstand